Auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung werden ergotherapeutische Maßnahmen bei Funktionsstörungen mit entsprechender Behandlungsdauer durchgeführt:

- motorisch-funktionelle Behandlung
- sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- psychisch-funktionelle Behandlung
- Hirnleistungstraining

Die Ziele der ergotherapeutischen Behandlung sind je nach Krankheitsbild, die Entwicklung, Verbesserung, Wiederherstellung und der Erhalt von Funktionen und Fähigkeiten.

Wie bekomme ich Ergotherapie?

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung ("Verordnung für Ergotherapie" - Vordruck 18), die Ihnen Ihr Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, Psychologe, Orthopäde oder Chirurg ausstellt.

Als Privatpatient benötigen Sie nur ein Privatrezept Ihres Arztes.

Für weitere Informationen sprechen Sie mich gerne an.

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